Geschäftsordnung Tilou Location Giens

Die Einhaltung der Hausordnung ist obligatorisch.
Die Nichteinhaltung dieser Regeln kann zu Strafen führen, wie z. B. Abzüge von der Kaution.

1/ ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

Alle Gäste und Besucher müssen sich während ihres Aufenthalts an die Hausordnung und alle anderen Anweisungen halten, die von den Verwaltern der Immobilie «Tilou Locations» erteilt werden.
Eine Bestandsaufnahme wird vor der Ankunft des Kunden durch uns und bei der Abreise des Kunden durchgeführt.
Die Gastgeber müssen die Manager so schnell wie möglich über Vorfälle oder Nachbarschaftsbeschwerden informieren.

2/ LÄRM UND NACHBARSCHAFT

Die Gastgeber und Besucher sind unter allen Umständen für die Sicherheit ihrer Kinder sowie für alle Störungen in der Nachbarschaft verantwortlich.
Die Gastgeber und Besucher müssen so wenig Lärm wie möglich machen, um andere Mieter und benachbarte Immobilien nicht zu stören, vor allem in der Nacht von 23.00 bis 08.00 Uhr sowie bei An- und Abreise.
Lärmbelästigung ist zu jeder Zeit verboten und kann zur Kündigung des Mietvertrags, zur Ausweisung, zum Verlust der entstandenen Kosten sowie zur Einbehaltung der Kaution führen.
Die Gastgeber und ihre potenziellen Besucher sollten sich nicht asozial verhalten.
Sie werden gebeten, ihre unmittelbaren Auswirkungen auf die Nachbarschaft und die Bewohner des Viertels zu minimieren.

3/ BESUCHER

Besucher können unsere Mieter besuchen, wenn sie außerhalb der Immobilie parken. Es gibt Parkplätze entlang der Straße nach Giens nur 500 m von der Villa entfernt.
Die Gastgeber sind verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Besucher die Regeln einhalten.
Wenn Besucher die Unterkunft für die Nacht buchen und vor Ort schlafen, müssen Sie uns informieren und die Kurtaxe zahlen.

4/ FETEN UND EREIGNISSE

Es ist strengstens verboten, Partys oder andere Arten von Versammlungen in der Immobilie zu organisieren.
Jede Zusammenkunft in einem kleinen Ausschuss muss unter Beachtung der anderen in dieser Verordnung festgelegten Regeln stattfinden, insbesondere in Bezug auf Lärm und Nachbarschaft.

5/ PARKPLATZ

Jede Wohnung hat nur einen Parkplatz auf dem Grundstück. Diese ist komplett eingezäunt und unter Videoüberwachung. Der Eingang der Immobilie erfolgt über ein automatisiertes Tor. Wir senden Ihnen den Code und die Fernbedienung von ihm bei Ihrer Ankunft.
Besucher müssen draußen parken, um unsere Gäste zu besuchen.

6 / HAUSMÜLL

Die Gäste sind verpflichtet, ihren Müll in den dafür vorgesehenen Containern am Eingang des Grundstücks zu entsorgen.
Bei Ihrer Abreise bitten wir Sie, alle Mülleimer in Ihrer Unterkunft zu leeren.

7/ ABFAHRT- ANKUNFT

Am Tag Ihrer Ankunft können Sie Ihre Miete ab 16 Uhr in Besitz nehmen.
Am Abreisetag müssen Sie die Miete um 10 Uhr zurückgeben. Die Reinigung ist im Preis inbegriffen.
Wir werden Sie am Tag Ihrer Abreise bitten, den Kühlschrank auf 0 zu stellen, die Fenster zu schließen, die Klimaanlage auszuschalten, Ihre gebrauchte Wäsche zu sammeln und den Müll zu leeren, um die Unterkünfte zu schützen.

8/ TABAK

Das Rauchen in den Innenräumen ist den Gästen nicht gestattet. Auf den Terrassen stehen den Mietern Aschenbecher zur Verfügung. Bitte werfen Sie Ihre Zigarettenstummel am Abreisetag in den Müll.
Die Nichteinhaltung dieser Regel führt zu einer Kaution.

9/ HAUSTIERE

Unsere Freunde Haustiere sind auf dem Grundstück erlaubt, wenn sie geimpft und an der Leine gehalten werden.
Wir bitten Sie, darauf zu achten, dass Ihr Haustier keine Lärmbelästigung in der Nachbarschaft verursacht.
Jede Verschlechterung oder Nichteinhaltung dieser Klausel kann zu einem Abzug von der Kaution führen.

10/ BRUCH UND SCHÄDEN

Zerbrochene Gegenstände und verursachte Schäden müssen den Eigentümern der Immobilie so schnell wie möglich gemeldet werden, die Nichtmeldung kann zu einem Einbehalt auf der Kaution führen.

11/ EINHALTUNG DER VERORDNUNG

Der Verstoß gegen eine in dieser Hausordnung enthaltene Regel stellt einen Verstoß gegen die Allgemeinen Bedingungen der Belegung gemäß dem Mietvertrag dar.
Die Verwalter und Eigentümer behalten sich das Recht vor, die Nutzungserlaubnis zu kündigen und jeden Gast, der sich weigert, die Hausordnung einzuhalten oder Nachbarn oder Bewohner der Gemeinde zu stören, von der Ferienimmobilie zu verweisen.

KOORDINATEN FÜR DEN NOTFALL:

Im Falle eines Notfalls im Zusammenhang mit dem Saisonmietobjekt ist Ihre Kontaktstelle:
DOUBLIER Tom : 06 36 51 73 81
HERBOMEL Maxime : 06 66 71 11 35
COULOMB Aurore : 06 46 16 18 00
COULOMB Coralie : 06 27 03 54 17

 

SAS ABEURA MIT EINEM KAPITAL VON 1000 €
1737 route de la madrague – 83400 Giens
SIREN : 924814452