Die Einhaltung der Hausordnung ist obligatorisch.
Die Nichteinhaltung dieser Regeln kann zu Strafen führen, wie z. B. Abzüge von der Kaution.
1/ ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Alle Gäste und Besucher müssen sich während ihres Aufenthalts an die Hausordnung und alle anderen Anweisungen halten, die von den Verwaltern der Immobilie «Tilou Locations» erteilt werden.
Eine Bestandsaufnahme wird vor der Ankunft des Kunden durch uns und bei der Abreise des Kunden durchgeführt.
Die Gastgeber müssen die Manager so schnell wie möglich über Vorfälle oder Nachbarschaftsbeschwerden informieren.
2/ LÄRM UND NACHBARSCHAFT
Die Gastgeber und Besucher sind unter allen Umständen für die Sicherheit ihrer Kinder sowie für alle Störungen in der Nachbarschaft verantwortlich.
Die Gastgeber und Besucher müssen so wenig Lärm wie möglich machen, um andere Mieter und benachbarte Immobilien nicht zu stören, vor allem in der Nacht von 23.00 bis 08.00 Uhr sowie bei An- und Abreise.
Lärmbelästigung ist zu jeder Zeit verboten und kann zur Kündigung des Mietvertrags, zur Ausweisung, zum Verlust der entstandenen Kosten sowie zur Einbehaltung der Kaution führen.
Die Gastgeber und ihre potenziellen Besucher sollten sich nicht asozial verhalten.
Sie werden gebeten, ihre unmittelbaren Auswirkungen auf die Nachbarschaft und die Bewohner des Viertels zu minimieren.
3/ BESUCHER
Besucher können unsere Mieter besuchen, wenn sie außerhalb der Immobilie parken. Es gibt Parkplätze, wenn Sie die Straße nach Giens hinauffahren, die nur 500 m von der Villa entfernt ist.
Die Gastgeber müssen dafür sorgen, dass sich ihre Besucher an die Regeln halten.
Wenn Besucher über Nacht in die Unterkunft kommen und dort schlafen, müssen Sie uns darüber informieren und die entsprechende Kurtaxe zahlen.
4/ FETEN UND EREIGNISSE
Es ist strengstens verboten, Partys oder andere Arten von Versammlungen in der Immobilie zu organisieren.
Jede Zusammenkunft in einem kleinen Ausschuss muss unter Beachtung der anderen in dieser Verordnung festgelegten Regeln stattfinden, insbesondere in Bezug auf Lärm und Nachbarschaft.
5/ PARKPLATZ
Jede Wohnung hat nur einen Parkplatz auf dem Grundstück. Diese ist komplett eingezäunt und unter Videoüberwachung. Der Eingang der Immobilie erfolgt über ein automatisiertes Tor. Wir werden Ihnen den Code und die Fernbedienung für diesen bei Ihrer Ankunft übermitteln.
Besucher müssen im Freien parken, um unsere Gastgeber zu besuchen.
6 / HAUSMÜLL
Die Gäste sind verpflichtet, ihren Müll in den dafür vorgesehenen Containern am Eingang des Grundstücks zu entsorgen.
Bei Ihrer Abreise bitten wir Sie, alle Mülleimer in Ihrer Unterkunft zu leeren.
7/ ABFAHRT- ANKUNFT
Am Tag Ihrer Ankunft können Sie Ihre Miete ab 16 Uhr in Besitz nehmen.
Am Abreisetag müssen Sie die Miete um 10 Uhr zurückgeben. Die Reinigung der Unterkunft ist im Preis inbegriffen.
Wir bitten Sie am Tag Ihrer Abreise, den Kühlschrank auf 0 zu stellen, die Fenster zu schließen, die Klimaanlage auszuschalten, Ihre gebrauchte Wäsche zusammenzulegen und die Mülleimer zu leeren, um die Unterkunft zu schonen.
8/ TABAK
Das Rauchen in den Innenräumen ist den Gästen nicht gestattet. Auf den Terrassen stehen den Mietern Aschenbecher zur Verfügung. Bitte entsorgen Sie Ihre Zigarettenstummel am Tag der Abreise in den Mülleimern.
Die Nichtbeachtung dieser Regel führt zu einem Abzug von der Kaution.
9/ HAUSTIERE
Unsere Freunde Haustiere sind auf dem Grundstück erlaubt, wenn sie geimpft und an der Leine gehalten werden.
Wir bitten Sie, darauf zu achten, dass Ihr Haustier keine Lärmbelästigung in der Nachbarschaft verursacht.
Jede Verschlechterung oder Nichteinhaltung dieser Klausel kann zu einem Abzug von der Kaution führen.
10/ BRUCH UND SCHÄDEN
Zerbrochene Gegenstände und verursachte Schäden müssen den Eigentümern der Immobilie so schnell wie möglich gemeldet werden, die Nichtmeldung kann zu einem Einbehalt auf der Kaution führen.
11/ EINHALTUNG DER VERORDNUNG
Der Verstoß gegen eine in dieser Hausordnung enthaltene Regel stellt einen Verstoß gegen die Allgemeinen Bedingungen der Belegung gemäß dem Mietvertrag dar.
Die Verwalter und Eigentümer behalten sich das Recht vor, die Nutzungserlaubnis zu kündigen und jeden Gast, der sich weigert, die Hausordnung einzuhalten oder Nachbarn oder Bewohner der Gemeinde zu stören, von der Ferienimmobilie zu verweisen.
12/ ABWICKLUNGSBEDINGUNG
Die Zahlung eines jeden Aufenthalts muss in voller Höhe beim Betreten der Räumlichkeiten erfolgen. Im Falle einer Verlängerung oder der Buchung eines neuen Aufenthalts muss der ursprüngliche Aufenthalt unbedingt vor der Bestätigung bezahlt werden. Andernfalls wird die Verlängerung oder der neue Aufenthalt automatisch storniert.
KOORDINATEN FÜR DEN NOTFALL:
Im Falle eines Notfalls im Zusammenhang mit dem Saisonmietobjekt ist Ihre Kontaktstelle:
DOUBLIER Tom : 06 36 51 73 81
HERBOMEL Maxime : 06 66 71 11 35
COULOMB Aurore : 06 46 16 18 00
COULOMB Coralie : 06 27 03 54 17
SAS ABEURA AU CAPITAL DE 1000€
1737 route de la madrague – 83400 Giens
SIREN : 924814452